Hinweisgeberschutzgesetz


Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das am 2. Juli 2023 in Deutschland in Kraft trat, dient dem Schutz von Personen, die Missstände und Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden melden. Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) um und soll Whistleblowern (Hinweisgebern) rechtlichen Schutz vor Repressalien bieten.

Geltungsbereich
  • Unternehmen und Organisationen mit über 50 Beschäftigten
  • Umfasst alle öffentlichen Stellen
  • Betrifft sowohl den privaten als auch den öffentlichen Sektor

Meldestellen
  • Unternehmen und Behörden müssen interne Meldestellen einrichten
  • Meldungen können alternativ an externe Meldestellen, wie das BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), erfolgen

Schutzmaßnahmen
  • Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung, Abmahnung oder Diskriminierung
  • Vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers

Meldewege
  • Schriftlich, mündlich oder persönlich
  • Möglichkeit der anonymen Angabe von Hinweisen

Sanktionen und Pflichten
  • Sanktionen für Verstöße gegen das HinSchG: Bußgelder und andere rechtliche Maßnahmen
  • Arbeitgeber müssen Beschäftigte über interne und externe Meldemöglichkeiten informieren
  • Schulungen und Informationsmaterialien sind erforderlich

Schutz für Hinweisgeber
  • Schutz für Whistleblower, die in gutem Glauben Meldungen machen, auch wenn sie unzutreffend sind
  • Förderung der Aufdeckung von Missständen
  • Stärkung der Integrität und Transparenz in Organisationen und Behörden

Offizieller Gesetzestext des Hinweisgeberschutzgesetzes
Unser Angebot

Mit der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur den Datenschutzvorgaben entspricht, sondern auch eine zuverlässige und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Whistleblower bietet.

Überblick über das Angebot:
  • Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Rolle der externen Meldestelle, sodass alle Hinweise von Whistleblowern vertraulich und gesetzeskonform entgegengenommen und bearbeitet werden.
  • Durch unsere Dienstleistungen schützen wir Whistleblower effektiv vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen.
  • Wir informieren Ihre Mitarbeiter umfassend über die neuen Meldeverfahren und bieten spezielle Schulungen an, um das Bewusstsein für den Hinweisgeberschutz zu stärken.
Link zu einem Beispielmeldeformular